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Geschützte Werkstätten und Geschützte Arbeitsplätze sind eines der Instrumente der aktiven Beschäftigungspolitik, die es zum Ziel hat die Arbeitsrealisation den Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.
Geschützter Arbeitsplatz ein Arbeitsplatz, der vom Arbeitgeber für einen Menschen mit Behinderung anhand einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitsmarktservice gebildet wird. Ein geschützter Arbeitsplatz muss mindestens 2 Jahre ab dem in der Vereinbarung abgemachten Stichtag betrieben werden. Der Arbeitsmarktservice kann einen Beitrag für die Errichtung eines geschützten Arbeitsplatzes leisten.
Geschützte Werkstätte ist eine Arbeitsstelle des Arbeitgebers, die aufgrund der Vereinbarung mit dem Arbeitsmarktservice bestimmt und der Beschäftigung der Menschen mit Behinderung angepasst wird, in der man mindestens 60% solcher Mitarbeiter in der durchschnittlichen umgerechneten Jahreszahl beschäftigt werden. Eine Geschützte Werkstatt muss mindestens 2 Jahre ab dem in der Vereinbarung abgemachten Stichtag betrieben werden. Der Arbeitsmarktservice leistet einen Beitrag für die Errichtung der Geschützten Werkstätte.
Arbeitgeber, der über 50% Mitarbeiter – Menschen mit Behinderung - beschäftigt. Für die Feststellung der Gesamtzahl der Mitarbeiter, der Mitarbeiter – Menschen mit Behinderung und der Mitarbeiter – Menschen mit einer schwereren Behinderung, ist die durchschnittliche umgerechnete Mitarbeiterzahl pro Kalenderquartal maßgeblich. Die Berechnungsweise der durchschnittlichen umgerechneten Mitarbeiterzahl und der Zahl der Mitarbeiter – Menschen mit Behinderung pro Kalenderquartal wird vom Ministerium durch eine Durchführungsvorschrift festgelegt. Dem Arbeitgeber, der über 50% Menschen mit Behinderung von der Gesamtmitarbeiterzahl beschäftigt, obliegt ein Beitrag für die Behinderungsbeschäftigung. Die zuständige Behörde für die Erteilung des Beitrages ist der Arbeitsmarktservice, in dessen Sprengel der Arbeitgeber - die juristische Person - seinen Sitz oder der Arbeitgeber – die natürliche Person – seinen Wohnort hat.
Menschen mit Behinderung sind natürliche Menschen, die:
Für einen (gesundheitlich) beeinträchtigten Menschen wird eine natürliche Person gehalten, die so eine funktionelle Störung des Gesundheitszustandes hat, bei der die Fähigkeit der Ausübung einer systematischen Beschäftigung und einer anderen Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten wird, jedoch die Möglichkeit beruflich einbezogen zu sein und zu bleiben, den bisherigen Beruf auszuüben oder ihre bisherige Qualifikation auszunutzen oder eine Qualifikation zu erhalten, wegen des langfristigen ungünstigen Gesundheitszustandes wesentlich beschränkt sind. Die Tatsache, dass der Mensch eine Person mit Behinderung ist, wird durch die Bestätigung oder den Beschluss der Sozialbehörde nachgewiesen.